Was kommt, wenn man gehen muss?
Gesellschaft
Dieser Frage auszuweichen, wäre töricht und naiv, meint Wolfgang Roth, laut FOCUS-Spezial ausgewiesener Top-Anwalt für Erbrecht, und würde etwaige Probleme mit der Antwortfindung nur auf die übertragen, die erst mal noch hierbleiben. Zwar sang Trude Herr „niemals geht man so ganz“ – wer sich das aber zur Prämisse seines Lebens und deshalb kein Testament macht, könnte am Ende viel Unruhe und Streit hinterlassen.
Über den eigenen Tod nachzudenken oder darüber zu sprechen, gilt immer noch als gesellschaftliches Tabu. Vermeidet man diese Thematik, treten jedoch nachteilige Konsequenzen auf, die viel problematischer sind, als unbequeme Gespräche darüber im Vorfeld zu führen. Letztlich bedeutet Vererben, die letzte selbst zu gestaltende Verantwortung auszuüben. Das zeigt sich am Spruch „Am Streit der Erben ist der Erblasser schuld“ besonders plastisch, denn hätte der Verstorbene seine Verantwortung ausgeübt und eine vernünftige Nachfolge geregelt, gäbe es später zwischen den Nachkommen nichts zu streiten und der Familienfrieden wäre gesichert gewesen.
Bei der Erstellung eines Testaments ist aus Sicht desjenigen, der sein Testament errichtet, immer dessen Motivation und seine mögliche Konfliktsituation, in der er oder sie sich vielleicht befindet, zu beachten. Entscheidend ist also zu klären, was jemand mit dem Testament erreichen möchte:
Gerechtigkeit und Ausgleich
Viele wollen mit ihrem Testament Gerechtigkeit und einen Ausgleich innerhalb der Familie, insbesondere unter den Kindern, darstellen, weil das zu Lebzeiten versäumt wurde. So hat oftmals eines von mehreren Kindern schon zu Lebzeiten etwas erhalten (z. B. die Tochter den Bauplatz), was über ein Testament zu Gunsten des Sohnes aufgefangen werden soll. Was aber „gerecht“ ist, kann man von verschiedenen Blickwinkeln her betrachten. Aus Sicht des Erblassers ist gerecht, dass jeder gleich viel erhält. Für den Empfänger hingegen kann Gerechtigkeit etwas ganz anderes sein: so kann es in dem oben genannten Fall z. B. für die Tochter durchaus „gerecht“ sein, dass sie aufgrund schlechter wirtschaftlicher Lage den Bauplatz erhielt, während ihr Bruder von den Eltern das Studium finanziert bekam und dadurch nun sehr gut situiert ist. Selbstverständlich kann die testamentarische Bevorzugung eines Kindes zumindest gewisse Ausgleichsfunktionen haben, eine totale wirtschaftliche Gleichstellung gibt es aber in der Praxis gar nicht.
„Letztlich bedeutet Vererben, die letzte selbst zu gestaltende Verantwortung auszuüben.“
Der Versorgungsgedanke
Gerade mit einem werthaltigen, hohen Nachlass gilt es in der Regel, die nächste und evtl. sogar übernächste Generation zu versorgen. Vor allem bei Vorhandensein behinderter oder überschuldeter Kinder oder Erben spielt dies die gravierendste Rolle: es gilt besonders bei behinderten Kindern, neben deren lebenslanger Versorgung mit dem Nachlass auch den Sozialhilferegress des Staates in Bezug auf die Erbschaft zu vermeiden. Dasselbe Prinzip steht hinter überschuldeten erbrechtlich Bedachten, bei denen Gläubiger den Nachlass, Pflichtteilsansprüche usw. wegpfänden könnten. Hierfür gibt es besondere Testamentsformen, die solche Versorgungen sicherstellen können.
Deswegen darf niemals ein einmal errichtetes Testament in der Schublade liegen gelassen werden, sondern sollte spätestens alle 3 – 5 Jahre auf Aktualität und Anpassungsbedarf überprüft werden. Es gibt nichts Schlimmeres als ein jahrzehntealtes Testament, das zur finanziellen, familiären und rechtlichen Situation des Erblassers im Todesfall nicht mehr passt!
Die Nachfolge nach dem Tod eines Menschen greift zwangsläufig in familiäre Situationen, betriebliche Strukturen und nicht zuletzt in psychologische Gegebenheiten der Erben und deren Angeheirateten ein. Schon deshalb ist es weise und vernünftig, sich rechtzeitig darum zu kümmern, was man hinterlässt.
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